Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitende unterliegen einer Vielzahl von Verpflichtungen im Zusammenhang mit HinSchG – von der Pflicht zur Errichtung eines Hinweisgebersystems bis zu Vorgaben für die Untersuchung gemeldeter Vorfälle. Ab Dezember diesen Jahres werden beim Fehlen eines internen Meldesystems Bußgelder fällig. Für Unternehmen mit 50–249 Mitarbeitende gilt noch eine Schonfrist, diese sind verpflichtet die Vorgaben des HinSchG bis zum 17. Dezember 2023 umzusetzen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitende war der Stichtag der 2. Juli 2023.
Zahlreiche Unternehmen stehen nun vor schwierigen Herausforderungen im Hinblick darauf, was das neue Gesetz überhaupt bedeutet, wie die rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Regelungen gelingt oder welche Meldekanäle am besten für das eigene Unternehmen geeignet sind.
Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Auswirkungen des HinSchG für Ihr Büro/Unternehmen und Erläuterungen, was Sie jetzt tun müssen, um den Anforderungen des HinSchG gerecht zu werden und so mögliche Verstöße vermeiden. Sie erhalten zudem praktische Tipps zur Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems. Selbstverständlich wird auch auf die umfangreichen Berührungspunkte zum Datenschutz eingegangen.
Das kurze Webinar ersetzt keine eigehende Befassung mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Sie werden jedoch in die Lage versetzt, abzuschätzen, ob eine weitere Unterstützung bei der Umsetzung des HinSchG, die Einrichtung einer internen Meldestelle inkl. Qualifizierung einer*eines Meldestellenbeauftragten für Ihr Büro nötig sein wird.
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.