Jedes Bauprojekt zeichnet sich durch eine Vielzahl zu bewältigender Planungsleistungen aus. Die fortschreitende Bautechnik, verbunden mit immer größer werdenden Anforderungen der Landesbauordnungen und der anerkannten Regeln der Technik, macht jedes Bauvorhaben zu einer komplexen und anspruchsvollen Planungsaufgabe. Die Einholung von Expert*innenmeinungen und Sonderfachleistungen wird zunehmend erforderlich. Das bringt einerseits erhebliches Know-how für das Projekt mit sich, andererseits auch schwierige Schnittstellenbewältigung. Hinzu kommt, dass Gesetz und Rechtsprechung die Anforderungen an die frühen Leistungsphasen stärken und intensivieren, wodurch auch die Bauherrschaft stärker eingebunden wird.
In dem Seminar werden die Koordinations- und Integrationspflichten der*des Architekt*in in Bezug auf das gesamte Planungsteam in allen Leistungsphasen dargestellt. Die Koordinationspflichten der Bauherrschaft selbst und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung werden erläutert.
Im Rahmen des Themas „Terminsteuerung“ wird auch besprochen, wie sich Verzögerungen und Behinderungen, die kraft der Corona-Pandemie auftreten, in Altverträgen und Neuverträgen auswirken und welche vertraglichen Regelungen zweckmäßig sind.
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.