Innerhalb der HOAI wird die Tätigkeit der Objektüberwachung bei Bauvorhaben mit Bauwerkskosten von mehr als 25 Mio. € weder honorartechnisch noch im Leistungssoll detailliert beschrieben. Für die*den Investor*in, aber auch für die*den Architekt*in ist es daher notwendig, individuell das gewünschte und geforderte Aufgabensoll der*des Architekt*in fach- und sachgerecht zu erarbeiten und vertraglich abzubilden.
Im Seminar werden Hilfen der Vertragsgestaltung anhand von vielen Beispielen aus realen Projekten aufgezeigt und gemeinsam erarbeitet. Darüber hinaus werden Praxistipps zum Thema Berichtswesen und sonstiger Kontrollwerkzeuge aufgezeigt. Dazu gehört das gemeinsame Erarbeiten einer korrekten Aufgabenmatrix für die Objektüberwachung und das Formulieren der Abgrenzung und Schnittstellenbildung zur*zum Auftraggeber*in, Fachingenieur*in und zur Bauleitung der ausführenden Firmen. Untersucht werden auch Ihr eigenes Zeit- und Kostenmanagement und es werden Hinweise zur Vermeidung von Haftungsrisiken bei der Vertragsgestaltung für Großbauvorhaben gegeben.
• Vertragsverhältnis zwischen AG und Architekt*in
• Kostensicherheit während der Bauabwicklung
• Bauablaufsteuerung und Berichterstattung
• Abnahme, Verjährung und Dokumentation