Seit vielen Jahren fördert der Bund Maßnahmen zur Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen, sowie zur konkreten Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderinhalte wurden 2021 in die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zusammengeführt.
Seit 2023 besteht im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden nur noch die Förderung eines Effizienzhauses 40 in Kombination einer Treibhausanalyse auf den Lebenszyklus bezogen oder in Kombination mit einer Nachhaltigkeitsbewertung, ergänzt durch spezielle Anforderungen des Bundes konkretisiert in dem Anforderungsprofil „QNG plus oder QNG premium“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
Mit der Ausrichtung der Förderung ist beabsichtigt, die Fördergelder stärker in die Altbausanierung umzulenken. Gefördert wird die Motivation, sich mit Bestandsgebäuden energetisch zu beschäftigen, wesentlich durch die gestiegenen Energiepreise. Ein Grund mehr die baulichen Aktivitäten mehr denn je in die Altbausanierung umzulenken, was sicherlich auch den Aspekten Nachhaltigkeit zugutekommt!
Im Altbau wurden zahlreiche neue Förderoptionen aufgenommen: Neben dem Basiseffizienzhaus besteht eine Erhöhung der Fördersätze bei der energetischen Ertüchtigung der energetisch schlechtesten Gebäude (insbesondere unsanierten Gebäude mit Baujahr 1957 oder älter), dder Einbindung Erneuerbarer Energien oder auch der Einbindung von Nachhaltigkeitsbewertungen.
Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung.
Inhalte:
• Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen des GEGs und Förderungen nach BEG
• Förderinhalte für:
- zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
- Übersicht zu Inhalten der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme und der QNG-Anforderungen
• BEG-Fördermöglichkeiten im Bestandsbau:
- Einzelmaßnahmen
- Effizienzhausstandards