Die Kommunikation im Bauprojekt ist für dessen Gelingen essenziell. Dazu gehört, dass „man sich versteht, dass man die Erklärung des anderen, sei sie in Form eines Plans, eines Leistungsverzeichnisses, einer Freigabeerklärung, einer Anordnung usw. deuten kann. Als wichtigster zivilrechtlicher Grundsatz gilt, dass jede Erklärung nach dem Empfänger*innenhorizont auszulegen ist, nämlich, wie die*derjenige, an die*den sich die Erklärung richtet, sie nach Treu und Glauben verstehen durfte.
In dem Seminar werden zentrale Erklärungen im Bauprojekt in dieser Hinsicht ausgelegt. Anhand einer Vielzahl von Rechtsprechungsbeispielen wird geübt, wie die*der Empfänger*in einzelne Erklärungen verstehen darf und muss.
• Beispielsweise Erklärungen der Bauherrin/des Bauherrn wie Freigabe, Abschlagszahlungen, Nachtragsanerkennung dem Grunde nach, Anordnungen, Anerkenntnisse.
• Beispielsweise Erläuterung des Aussagegehaltes von Ausführungsplänen, Erläuterungen zu Abweichungen zwischen Modell und Plan, Lücken, Einwolken von Änderungen, Auslegung der Leistungsverzeichnisse.
• Beispielsweise Erklärungen der Bauunternehmen wie Bedenken- und Behinderungsanzeigen.
Darüber hinaus soll Allgemeines zu Schriftform, Zugang, Vollmacht, kaufmännischem Bestätigungsschreiben, Verbindlichkeit von Protokollen... ausgeführt werden.