Nachträge zu Bauverträgen sind aufgrund der Dynamik des Baugeschehens als systemimmanent zu betrachten, denn in der langen Zeit zwischen Auftragserteilung und Abnahme kann vieles geschehen: Änderungswünsche der Bauherrschaft, Änderungen von bautechnischen Bestimmungen, Probleme bei der Materialbeschaffung und vieles andere mehr. Nachträge sind leider aber auch viel zu häufig die Folge nicht ausgereifter Planungen und lückenhafter Leistungsverzeichnisse. Nicht zuletzt gibt es Nachträge, die einem überzogenem Anspruchsdenken von Bauunternehmen zuzuschreiben sind. Die mit der Vergabe und Bauüberwachung nach HOAI beauftragten Architekt*innen und Ingenieur*innen benötigen eingehende Kenntnisse der vertragsrechtlichen Regelungen nach VOB und BGB, um ihrer Prüfungsaufgabe von Nachtragsansprüchen nachkommen zu können.
Seminarziel ist die Vermittlung des erforderlichen Basiswissens, um Nachtragsursachen zu reduzieren sowie Nachtragsbearbeitung und Nachtragsprüfungen sicher vornehmen und in die Leistungspflichten nach HOAI einordnen zu können. Ergänzend werden baurechtliche Auswirkungen der Corona-Krise behandelt.
• Vertragsarten
• Bedeutung und Aufstellung der Leistungsbeschreibung
• Nachtragsbegriff, Nachtragserarbeitung, Nachtragszeitpunkt
• Nachtragsarten und Anspruchsgrundlagen
• Übersicht über Nachtragsursachen: Von der Mehrmenge bis zum Baugrundrisiko
Hinweise
Dieses Seminar wurde aus aktuellem Anlass in eine reine Online-Veranstaltung umgewandelt.
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen