Kräftige Preissteigerungen sind seit Jahren auf dem Baumarkt zu verzeichnen. Die Hauptursachen liegen im hohen Auftragsvolumen gepaart mit Fachkräftemangel sowie Material- und Lohnkostenerhöhungen. Seit 2020 kommen Materialpreisschwankungen hinzu. Zunächst ist es die Corona-Krise, die zu Lieferengpässen führt, dann verlangt der Weltmarkt unersättlich nach Holz. Plötzlich ist Stahl über alle Kapazitäten hinaus nachgefragt, es folgt eine Knappheit der Mineralölprodukte. Nun ist es der durch den Ukraine-Krieg ausgelöste staatlich verordnete Boykott russischer Waren, der endgültig die Kalkulation von Baumaterialpreisen zu einem Vabanquespiel für die Bauunternehmungen macht.
Im Projektgeschäft ist es eine Binsenweisheit, dass Risiken immer den Projektbeteiligten zugewiesen werden sollten, die sie am besten beherrschen können. Hat ein Anbieter das derzeit enorme Materialpreisschwankungsrisiko zu tragen, wird es im besten Fall eingepreist, weil sich jedes Risiko monetär bewerten lässt. Die*Der Auftraggeber*in erhält also in der Angebotsphase schlechtere Preise. Im schlechtesten Fall wettet der Bieter bei der Angebotskalkulation auf den Nichteintritt des Risikos und preist es nicht ein mit der Folge, dass sie nach Vertragsschluss, sollte sich das Risiko doch realisieren, versuchen wird, über mehr oder weniger berechtigte Nachtragsforderungen oder möglichst geringe Bauleistungsintensität eine gewisse Kompensation des Risikoeintritts herbeizuführen. Oder es fehlt völlig an Angeboten.
Das Bundesbauministerium hat bereits im März 2022 reagiert und öffentlichen Bauherrn aufgegeben, Materialpreisgleitklauseln gemäß dem Formblatt 225 aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) in Bauverträge aufzunehmen – also selbst das Preisschwankungsrisiko zu übernehmen. Dieses Vorgehen ist derzeit allen Auftraggeber*innen zu empfehlen.
Die Aufgabe, das Formblatt 225 nach VHB für die Vergabeunterlagen vorzubereiten, fällt den ausschreibenden Architekt*innen und Ingenieur*innen zu. Das Formblatt 225 VHB ist scheinbar aufwendig und komplex, nach näherem Hinsehen bleiben die Aufwendigkeit und seine Zweckmäßigkeit. In diesem Feierabendseminar werden der Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln sowie alles Wesentliche zum Formblatt 225 einschließlich ausführlichem Ausfüllbeispiel umfassend dargelegt. Ergänzend wird die Frage der Honorierung beantwortet.
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.