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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK222.02H

Ein rechtssicherer Architektenvertrag ist die „halbe Miete“!

Termin

Mittwoch, 24. August 2022
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz + Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referent

Prof. H. Henning Irmler

RA und FA für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht, irmler.rechtsanwälte, Schwerin und Lübeck, Honorarprofessor für Architektenrecht an der Hochschule Wismar; Justiziar der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 220,00 €

Ermäßigt 70,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg
oder
online

Seminar abgesagt

Die Verwendung rechtssicherer Verträge ist für Architekt*innen die notwendige Basis, um sich auf ihre eigentliche Planungstätigkeit konzentrieren zu können. Bei Verwendung unwirksamer Klauseln und Verträge stehen Auftragnehmer*innen hingegen häufig schutzlos da. Anhand der Orientierungshilfen der Hamburgischen Architektenkammer für individuell auszuarbeitende Architektenverträge werden die rechtswirksamen Klauseln auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und insbesondere der HOAI 2021 dargestellt.
Das Seminar bietet ausgiebig Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Besonderheiten einzelner Vertragsklauseln eingehend zu beschäftigen. Es werden rechtliche Argumente vermittelt, um Vertragsverhandlungen erfolgreich zu führen und gegebenenfalls Klauseln auf konkrete Vertragsverhältnisse anzupassen.
Darüber hinaus wird ein kurzer Überblick über das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bau- und Planervertragsrecht gegeben. Insbesondere die Regelungen, die Architekt*innen betreffen, werden eingehend dargestellt.

• Einführung in die Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts
• Die seit dem 1. Januar 2021 geltende HOAI 2021
• Die Rechtslage zwischen der EuGH-Entscheidung zur HOAI vom 4. Juli 2019 und dem Inkrafttreten der HOAI 2021 unter Beachtung der EuGH-Entscheidung vom 18. Januar 2022 und der BGH-Entscheidung vom 2. Juni 2022
• Rechtssichere Architektenverträge am Beispiel der Orientierungshilfe der Hamburgischen Architektenkammer
- Bedeutung der Vertragsparteien
- Exakte Beschreibung des Leistungsumfangs / der Planungs- und Überwachungsziele
- Vertragspflichten des Auftraggebers
- Vertragspflichten des Auftragnehmers     
- Honorarregelungen
- Änderung des Leistungsumfangs
- Haftpflichtversicherung
- Nutzungs- und Urheberrechte
- Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen.