In den letzten Jahren wurden vielfältige Initiativen des Bundes von Planer*innen genutzt, um im Neu- oder Altbau erhöhte energetische Standards umzusetzen. Bei einer unzureichenden Bestandsaufnahme (Status quo) können sowohl aus energetischer als auch aus feuchteschutztechnischer Sicht Schäden auftreten. Dies können bei fehlerhaften Energieberatungen Vermögensschäden hervorrufen, bei mangelhaften Planungen und Ausführungen aber auch Bauschäden.
Im Seminar werden die im öffentlich-rechtlichen Nachweis zu verwendenden standarisierten Rechenrandbedingungen beleuchtet und alternative Vorgehensweisen zur sachgerechten energetischen Bewertung von Bestandsgebäuden dargestellt. Ziel einer Energieberatung ist es, die energetische Effizienz nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit zu verbessern.
Auch bei energetischen Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist beabsichtigt und gefordert, auf feuchteschutztechnische Aspekte zu achten. Dies gilt sowohl bei Fensteraustausch, nachträglicher Dachdämmung, aber auch bei der Umsetzung von Innendämmungen. Nicht zuletzt werden die Wechselwirkungen zwischen dem Dämmstandard des Gebäudes, dem Innenklima und dem hieraus resultierenden Lüftungskonzept ingenieurmäßig dargestellt.
Inhalte:
• Grundlegendes zu möglichen Schäden infolge Energieberatungen
• häufige Fehler in wärmeschutztechnischen Nachweisen
• BEG-Nachweise beim Bauen im Bestand
• Bauschäden aufgrund mangelhafter Planung und Ausführung
• Problemstellungen in Anschlusspunkten
• Schäden aufgrund fehlender Luftdichtheit
• Schäden aufgrund mangelnden Lüftungs- und Heizverhaltens
• Ist Energieeffizienz ohne Qualitätssicherung überhaupt möglich?
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen