Bei der Regenentwässerung und Regenwasserrückhaltung gibt es immer wieder Schnittstellenprobleme: Es sind Außenanlagenplanung, Architektur, Technische Gebäudeausrüstung, Bodengutachten und Statik einzubeziehen.
Fällt der Regen auf ein Dach, sind meist die Architektur und die Statik zuständig, ab Unterkante Regenfallrohr wird das Wasser dann entweder der TGA oder der Außenanlagenplanung übergeben. Soll es versickert werden, arbeiten sinnvollerweise Außenanlagenplaner*innen und Bodengutachter*innen zusammen. Wird es in Rigolen zurückgehalten, kümmert sich oftmals die TGA darum. Der Antrag auf Sielanschluss wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der TGA gestellt, beim Antrag auf Einleitgenehmigung arbeiten Außenanlagenplanung und TGA zusammen. Es stellen sich dann Fragen wie: Wer liefert hierbei was und wer erstellt den Überflutungsnachweis? Welche Auswirkungen hat die Planung auf die darunterliegende Tiefgarage und natürlich immer: Wer bekommt was vergütet und wer haftet im Schadensfall?
Diese Veranstaltung ist kein klassischer Vortrag. Sie dient dazu, im interdisziplinären Austausch eine sinnvolle Schnittstellendefinition zu erarbeiten. Losgelöst von dem üblichen Druck in Projekten kann offen besprochen werden, welche Abgrenzungen technisch, fachlich und rechtlich zielführend sind.