Bauen und bautechnologischer Fortschritt sind untrennbar miteinander verwoben – doch was gilt, wenn sich neue „noch unerprobte“ Verfahrensweisen, Materialien oder Bauprodukte in der „Bewährungsphase“ der Praxiserprobung befinden? Oder aber wenn Baubeteiligte gezielt innovative Verfahren in Abweichung vom „Üblichen“ zum Einsatz bringen möchten oder müssen? Diese Fragen bewegen Planer*innen sowohl im Kontext „klassischer“ Aufgaben wie etwa der Abdichtungsplanung als auch bei Planungen im Zeichen der Nachhaltigkeit oder etwa im Holzbau.
Der Vortrag zeigt auf, wie diese Sachverhalte vertragsrechtlich einzuordnen sind und eine rechtssichere Verwendung innovativer Materialien, Produkte und Verfahren gelingt.
Inhalte
• Baufortschritt und anerkannten Regeln der Technik (aRdT) – vertragsrechtliche Funktion des sogennanten technischen Mindeststandards
• Abweichung vom „Üblichen“ und vertragsrechtliche Anforderungen bei Einsatz innovativer Verfahren, Materialien, Bauprodukte
• Bedeutung von Herstellerangaben im Kontext der Mangelbeurteilung
• Haftungskontrolle durch Aufklärung und Beratung
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.