Bundesregierung und Bundesrat haben dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG zugestimmt; das Gesetz ist am 1.11.2020 in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mit geltenden Normen in Bezug genommen.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
• Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
• Eckpunkte: Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
• Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
• Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der DIN V 18599 : 2018-09
• die neue DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 im Zusammenhang mit Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepten – Auswirkungen für Planung- und Ausführung
• Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN TR 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
• Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
• neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen; was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
• Befreiungen und Ausnahmen
• Innovationsklausel
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen