+
i

Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK241.55W

Bauen im Bestand: Welcher Schallschutz ist geschuldet?

Termin

Dienstag, 7. Mai 2024
9.00 bis 12.30 Uhr

Online Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referentin

Elke Schmitz

Rechtanwältin, Kanzlei Schmitz, Bremen

Umfang

4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 105,00 €

Gäste 180,00 €

Ermäßigt 50,00 €

ExG 50,00 €

Egal ob Dachausbau, Umnutzung oder energetische Sanierung von Wohngebäuden – fast immer geht es beim Bauen im Bestand auch um die schallschutztechnische Optimierung. Doch was tun, wenn die vorhandene Bestandskonstruktion und Erwartungen der*des Besteller*in kollidieren? Wie ist vorzugehen, wenn heute „übliche“ Standards an technische und/oder wirtschaftliche Grenzen stoßen? Welcher Schallschutz ist geschuldet – auch wenn nichts vereinbart ist? Und schließlich: Welche Vereinbarungen können oder sollten gar getroffen werden, damit der Schallschutz rechtssicher gelingt?
Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung – im Einzelnen:

• Schallschutz im Bauordnungsrecht und in der Normung
• Grundsätze BGH-Rechtsprechung
• (Tritt)Schallschutz beim Bauen im Bestand – Welcher Standard ist geschuldet?
• Was gilt im Holzbau?
• (Tritt)Schallschutz im Miet- und Wohnungseigentum

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:   
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen