Bauen und bautechnologischer Fortschritt sind untrennbar miteinander verwoben – doch was gilt, wenn sich neue „noch unerprobte“ Verfahrensweisen, Materialien oder Bauprodukte in der „Bewährungsphase“ der Praxiserprobung befinden? Oder aber wenn Baubeteiligte oder deren Auftraggeber*innen gezielt innovative Verfahren in Abweichung vom „Üblichen“ zum Einsatz bringen möchten oder müssen? Diese Fragen bewegen Planer*innen sowohl im Kontext „klassischer“ Aufgaben wie etwa der Abdichtungsplanung als auch bei Planungen im Zeichen der Nachhaltigkeit oder etwa im Holzbau.
Das Seminar zeigt auf, wie diese Sachverhalte vertragsrechtlich einzuordnen sind und wie eine rechtssichere Verwendung innovativer Materialien, Produkte und Verfahren gelingt.
Inhalte
• Bauordnungsrechtliche Anforderungen für die Verwendung/Anwendung von Bauprodukten und Bauarten – Grenzen der Vertragsfreiheit
• Planungsanforderungen in Bezug auf Auswahl von Konstruktionsarten, Verfahrensweisen, verwendete Materialien/Stoffe
• Rechtliche Bedeutung von Herstellerangaben
• Baufortschritt und aRdT – was ist bei Abweichung vom „Üblichen“ zu beachten?
• Rechtssicherer Umgang mit auftraggeber*innenseitigen Wünschen und/oder Vorgaben
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen