Rund 240 Millionen Tonnen mineralische Abfälle fallen jährlich bei Baumaßnahmen in Deutschland an. In diesem Jahr treten mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zwei Bundesverordnungen in Kraft, welche die bislang geltenden Länderregelungen zur Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt ablösen werden. Flankiert werden diese neuen Verordnungen durch Änderungen in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und der Deponieverordnung (DepV). Die als Beurteilungsgrundlage in der Praxis häufig herangezogenen Regelwerke – etwa die LAGA-Mitteilung 20 und die „Technische Regel Boden“ - treten mit Inkrafttreten der neuen EBV außer Kraft.
Betroffen ist unter anderem die Verwertung von Bodenmaterial im Erd-, Straßen-, Wege- und Schienenverkehrswegebau (Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung) sowie im Garten- und Landschaftsbau (Artikel 2 Novelle Bundes-Bodenschutzverordnung). Die Umsetzung der neuen Anforderungen stellt die Planer*innen vor große Herausforderungen.
Das Ganztagesseminar gibt einen Überblick über das aktuelle Abfall- und Entsorgungsrecht, erläutert die neuen abfall-, bodenschutz- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Bodenaushub, führt in die Systematik der neuen Mantelverordnung (EBV und BBodSchV) ein und gibt in diesem Zusammenhang Hinweise für Planer*innen für Ausschreibungen.
Einführung:
- Abfall-und Entsorgungsrecht, Bodenschutzrecht
- Wiederverwendung oder abfallrechtliche Entsorgung? Beispielsfälle
Die neue Ersatzbaustoffverordnung:
- Anwendungsbereich/Begriffe
- Herstellung von MEBs nach der EBV
- Herstellung von Bodenmaterial als „mineralischer Ersatzbaustoff (MEB)“
- Systematik der Güteüberwachung
- Bodenmaterial und Baggergut: Untersuchungspflichten, Klassifizierung, Dokumentation, Zwischenlager
- Einbaumöglichkeiten von Bodenmaterial als MEB in technische Bauwerke
- Beispiele für die Anwendung der Einbaumatrix in Abhängigkeit von der Grundwasserdeckschicht
- Anzeige-und Dokumentationspflichten beim Einbau
- Auswirkung auf Ausschreibungen / Gestaltung von Bauverträgen
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallentsorgung / Bodenentsorgung
- Ordnungswidrigkeitstatbestände
Die neue Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung:
- Anwendungsbereich der BBodSchV bei Bauvorhaben
- Bodenschutzrechtliche Anforderungen bei der Verwertung von Bodenaushub
- Anforderungen an das Auf-oder Einbringen von Materialien: auf oder in den Boden, auf oder in durchwurzelbare Bodenschichten, unterhalb oder außerhalb durchwurzelbarer Bodenschichten
- Überblick zu Anforderungen zu Vorerkundungen, Probenentnahmen und Analysen
Referent: Holger Seit, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der Hochschule München
Weitere Referate:
Thomas Prenzer, Chemieingenieur (FH), Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaft Nord und der Überwachungsgemeinschaft Bauabfall Nord e.V.:
Die Mantelverordnung aus Sicht der Recyclingwirtschaft – Auswirkungen auf die Praxis: Annahmebedingungen, Güteüberwachung, Analytik, Ausschreibungen
Jutta Pruter, M.Sc., Projektleiter, Grundbauingenieure Steinfeld und Partner Beratende Ingenieure mbB:
Die Mantelverordnung in der Baupraxis: Umgang mit der MantelVO aus geotechnischer Sicht. Strategien für die Orientierenden Schadstoffuntersuchungen. Gegenüberstellung ErsatzbaustoffV – TR LAGA.
Dr. Olaf Düwel, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 23 - Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz:
(Neue) Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden:
- Neufassregelung des Auf- und Einbringens von Materialiens auf oder in den Boden (aus § 12 der bis 31. Juli 2023 geltende BBodSchV werden die §§ 6 – 8 der neuen BBodSchV)
- Erweiterung um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“
- Vorstellung der (neuen) Anforderungen anhand der LABO „Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV“