+
i

Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.76P

Bauvertragsrecht aus Sicht der*des Architekt*in – ein Praxisreport

Termin

Donnerstag, 22. Juni 2023
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 20 Teilnehmer*innen

Referent

Dipl.-Ing. Jürgen Steineke

SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin / Frankfurt am Main / München

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 220,00 €

Ermäßigt 70,00 €

ExG 70,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Seminar abgesagt

Planer*innen sollen den Bauvertrag zwischen Bauherr*innen und Handwerker*innen in technischen Dingen mitgestalten. Allerdings ausschließlich in technischen Dingen! Rechtliche oder kaufmännische Ausgestaltung der Verträge sind der*dem Jurist*in vorbehalten. Absolut richtig, … aber die Lebenswirklichkeit sieht immer wieder anders aus. Bei großen Bauverträgen bringt die Bauherrschaft regelmäßig ihre juristische Beratung mit. Bei kleinen bis mittleren Bauvorhaben erhofft sich die*der Bauherr*in von der*dem Planer*in in der Ausgestaltung der Bauverträge Unterstützung. Doch wie weit kann diese Unterstützung gehen, ohne dass die*der Planer*in in eine Haftungsfalle gerät? Welches Bauvertragswissen ist auf Seiten der*des Planer*in notwendig, um die Bauherrschaft so beraten zu können, damit diese sich ausreichend unterstützt fühlt?

Im Seminar werden praktische Sachverhalte aus dem Bauvertragsrecht aufgezeigt, damit sowohl Bauverträge aber auch Planerverträge klar und rechtssicherer vereinbart werden können.

Grundlegende Fragestellungen Rund um Bauverträge
• Wer liefert grundsätzlich den Bauvertrag zwischen AG und Handwerker*in?
• Was ist das Basis-, Spezial- und Individualrecht bei Bauverträgen?
• Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und wie wirken sie im Bauvertragsrecht?
• Was sind Individualvereinbarungen? Wie und wo wird individuell verhandelt?
• Sind Vertragsmuster für Bauverträge eine Alternative zur individuellen Beratung durch Jurist*innen?
• Taugt die VOB/B oder andere käufliche Bauvertragsmuster als Ersatz für „Juristen-Bauverträge“?

Besondere Regelungen und Definitionen zu den Themen…

• Geändert, zusätzliche und neue Leistungen durch Anordnung der*des Bauherr*in
• Bedenkenanmeldungen, Behinderungsschreiben und sonstigen Hinweispflichten der*des Handwerker*in
• Umgang mit „geteilter“ Planmanagement- und Mangelmanagementsoftware im Bauvertrag
• Terminsteuerung und -ausgestaltung durch die*den Handwerker*in
• Bemusterungsprozesse und Gleichwertigkeitsnachweise durch die*den Handwerker*in
• Koordinierungs- und anderen Mitwirkungspflichten der*des Handwerker*in
• Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesse
• Zusammenstellung von Dokumentationsunterlagen durch Handwerker*in und Planer*in
• Mangelbeseitigungsprozesse und Projektende
• Rechnungslegung und Gestellung von Sicherheitsleistungen
• Sonderkündigungsmöglichkeiten beider Vertragspartner*innen

Hinweise zu Planerverträgen
• Sind die Grundleistungsbilder innerhalb der Leistungsphasen der HOAI ein guter Grundstock für Planerverträge?
• Wie gelingt die Individualisierung des eigenen Planervertrages? Ist Individualisierung sinnvoll?
• Praktisches Beispiel für eine detaillierte Individualisierung

Hinweise