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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.89P

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz 2023 – konstruktive Folgen aus der Verschärfung der Wärmeschutzanforderungen

Termin

Samstag, 24. Juni 2023
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 20 Teilnehmer*innen

Referent

Stefan Horschler

Dipl.-Ing. Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 160,00 €

Gäste 230,00 €

Ermäßigt 80,00 €

JM 40,00 €

ExG 80,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Buchungsfrist abgelaufen

Am 1. Januar 2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierbei sollte das Niveau des früheren Effizienzhausstandards 55 als öffentlich-rechtliches Anforderungsniveau etabliert werden. Zwar wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft, jedoch nicht die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einem „echten“ Effizienzhausstandard entsprechend angepasst.

Weiterhin wurde die bisherige Berechnungsmethodik zur Ermittlung des Ertrags von PV-Strom auf die Rechenwege der DIN V 18599-9 angepasst. Redaktionelle Fehler wurden korrigiert und das Modellgebäudeverfahren angepasst. Für 2024 ist die nächste Änderungsnovelle bereits angekündigt. Bei dieser werden die Anforderungen an die Pflichtanteile Erneuerbarer Energien verschärft.

Im Seminar werden einerseits wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen behandelt und andererseits die konstruktiven Folgen für Neu- und Altbauten im Bereich der Anschlusssituationen und konstruktiver Wärmebrücken behandelt.

Inhalte:
• Vorstellung der wesentlichen Neuerungen für Wohn- und Nichtwohnbau ab 2023 im Überblick und Ausblick auf Änderungen im Jahr 2024
• kurzer Abriss zu Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude 2023
• Wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen
- anlagentechnische und bauliche Optimierungen
- Beleuchtung und Belüftung
- Wärmebrücken und Gebäudedichtheit
- Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
• konstruktive Folgen für Anschlusssituationen