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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.81W

Verformung als Rissursache und Risse in der Rechtsprechung. Abdichtung und Risse 4: Planungs- und Rechtssicherheit im Neubau und Bestand

Termin

Donnerstag, 6. Juli 2023
9.00 bis 12.30 Uhr

Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referentinnen

Elke Schmitz

Rechtsanwältin, Kanzlei Schmitz, Bremen

und

Silke Sous

Dipl.-Ing., öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH

Umfang

4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 120,00 €

Gäste 190,00 €

Ermäßigt 55,00 €

Buchungsfrist abgelaufen

Ziel der Seminarreihe „Abdichtung und Risse: Planungs- und Rechtssicherheit im Neubau und Bestand“ ist, Baubeteiligten in acht Modulen Instrumente für die Vermeidung und Sanierung von Feuchteschäden an die Hand zu geben. Jedes Modul zeichnet sich dabei durch einen inhaltlichen Schwerpunkt aus und zeigt Wege für Planungs- und Rechtssicherheit auf.

Modul 4 widmet sich Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich. Der technische Teil vermittelt die Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen. Im rechtlichen Teil wird deutlich, dass sich insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung als der größte Risikofaktor für die Baubeteiligten darstellt.

Technik: Verformung als Rissursache
Bauteil- und baustoffspezifisch werden die an Bauwerken auftretenden unterschiedlichen Verformungen als Rissursachen voneinander abgegrenzt. Einen weiteren im Seminar behandelten Schwerpunkt bildet die baugrundbedingte Setzung.

• Systematische Ursachenzuordnung
• Setzungen und Baugrundverformungen als Rissursache
• Themenkomplex Bauwerksverformung: vertikale und horizontale Verformung sowie Deckendurchbiegung
• Rissinstandsetzung?

Recht: Risse und Risikofaktor Gesamtschuld
Streitigkeiten im Kontext Risse drehen sich zumeist um die Frage, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Denn im Kern geht es hier häufig um unklare Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteilübergängen oder aber auch die Einhaltung besonderer Planungs- und Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/oder baustoffspezifischer Besonderheiten verwendeter Materialien. Aus rechtlicher Sicht stellt sich daher die Gesamtschuld als zentraler Risikofaktor sowohl auf Planungs- wie auch Ausführungsebene dar.

• Verwendung „innovativer“ Baustoffe – resultierende Vertragspflichten
• Materialwahl und Materialwechsel - wer ist verantwortlich?
• Dehnungsfugen – wer ist verantwortlich?
• WU-Konstruktionen – wer ist für was verantwortlich?

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse