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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.79W

Risiko Risse – Bewertung von Rissen aus technischer und rechtlicher Sicht. Abdichtung und Risse 3: Planungs- und Rechtssicherheit im Neubau und Bestand

Termin

Mittwoch, 5. Juli 2023
9.00 bis 12.30 Uhr

Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referentinnen

Elke Schmitz

Rechtsanwältin, Kanzlei Schmitz, Bremen

und

Silke Sous

Dipl.-Ing., öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH

Umfang

4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 120,00 €

Gäste 190,00 €

Ermäßigt 55,00 €

Buchungsfrist abgelaufen

Ziel der Seminarreihe „Abdichtung und Risse: Planungs- und Rechtssicherheit im Neubau und Bestand“ ist, Baubeteiligten in acht Modulen Instrumente für die Vermeidung und Sanierung von Feuchteschäden an die Hand zu geben. Jedes Modul zeichnet sich dabei durch einen inhaltlichen Schwerpunkt aus und zeigt Wege für Planungs- und Rechtssicherheit auf.

Modul 3 befasst sich mit solchen Rissen bzw. Rissbildern, bei denen strittig ist, ob es sich überhaupt um Mängel – meistens dann optischer Art – handelt und wenn ja, wie solche Risse aus technischer und rechtlicher Sicht zu bewerten und zu kompensieren sind.

Technik: Grundsätze der Rissbewertung
Der technische Teil behandelt die Grundsätze der Rissbewertung für einen sachverständig fundierten Umgang mit den unterschiedlichsten Rissbildern. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Unterscheidung nach der Zulässigkeit von Rissen. Es wird weiterhin detailliert erläutert, wo die die Grenzen zwischen alten und neuen Rissen liegen und wie diese erkannt werden können.

• Grundsätze der Rissbewertung
• Gängige Untersuchungsmethoden
• Abgrenzung zwischen alten und neuen Rissen
• Zulässige Risse

Recht: Risiko Risse – Kriterien für die Mangelbeurteilung
Der rechtliche Teil befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für die Mangelbeurteilung und stellt die hierfür maßgeblichen Kriterien anhand aktueller und ständiger Rechtsprechung dar. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und unter welchen Voraussetzungen Werkunternehmer eine Mangelbeseitigung als unverhältnismäßig ablehnen dürfen. Modul 3 schließt mit einem Blick auf die jüngere BGH-Rechtsprechung zur Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten.

• Noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel? - Kriterien der Mangelbeurteilung
• Optische Mängel
• Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
• Mängelbeseitigung(skosten)

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse