+
i

Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.75H

Urheber und Patentrecht für Innenarchitekt*innen und Architekt*innen

Termin

Dienstag, 27. Juni 2023
9.30 bis 13.00 Uhr

Präsenz + Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referenten

Markus Felsch

Dipl.-Ing. Lighting Design, Felsch Lighting Design GmbH, Hamburg

und

Dr. Wieland Groth

LL.M, Patentanwalt, Hamburg

Umfang

4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 110,00 €

Gäste 180,00 €

Ermäßigt 50,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg
oder
online

Seminar abgesagt

Architektur, Innenarchitektur, Design sind das Ergebnis von professioneller Arbeit und der Kreativität von Planer*innen. Nicht selten entstehen dabei schützenwerte Werke im Sinne der angewandten Kunst. Wie können diese Werke geschützt, und der Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung beteiligt und die persönlichen Rechte und Interessen geschützt werden.

Der Schutz von gewerblicher Gestaltung hat in den letzten Jahren auf höchst richterlicher Ebene eine enorme Stärkung erfahren. So müssen digitale Plattformen wie z.B. YouTube aktive Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern, Stichwort Uploadfilter. Aber auch in der 3D-Gestaltung wurde der Schutz des geistigen Eigentums (IP) gestärkt. So wurde in dem „Geburtstagszug“ BGH-Urteil vom 13. November 2013 festgestellt, dass das Geschmacksmusterrecht nicht mehr als „kleines Urheberrecht“ sozusagen der Unterbau des Urheberrechts ist, sondern als eigenständiges Recht zu sehen ist. Daraus folgt, dass die besondere Schutzschwelle (Schöpfungshöhe) für Werke der angewandten Kunst (gewerbliche Gestaltung) entfällt. Auf dieser Basis genießen heute eine Vielzahl von Gestaltungen automatisch urheberechtlichen Schutz.

• Geschmacksmuster beschreiben das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses: Form, Muster und Farben
• Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht, im Gegensatz zum Patent. Daher ist es schneller und kostengünstiger zu erlangen, als ein Patentschutz.
• Eingetragene Designs definieren ein zeitlich begrenztes Schutzrecht auf eine eingetragene äußere Form- und Farbgestaltung.
• Das Patent ist das älteste verbriefte Schutzrecht im heutigen Sinne. Bereits 1474 wurde das erste Patentgesetz in Italien erlassen.
• Marken beschreiben die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens in Wort oder Bild.

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.