+
i

Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.82P

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Teil 2: Koordination zwischen Planung und Bauunternehmen

Termin

Donnerstag, 6. Juli 2023
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 20 Teilnehmer*innen

Referentin

Dr. Barbara Gay

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplom-Rechtspflegerin, Düsseldorf

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 220,00 €

Ermäßigt 70,00 €

ExG 70,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Buchungsfrist abgelaufen

Koordinationspflichten und Schnittstellendefinition treffen Planer*innen nicht nur in Bezug auf die anderen Planungsbeteiligten, sondern insbesondere auch in Bezug auf die*den Unternehmer*in. Oftmals hält sich die Bauherrschaft bei Abschluss des Architektenvertrages offen, ob sie an ein Generalunternehmen vergeben will und von der*dem Architekt*in in der Leistungsphase 5 nur eine funktionale Leistungsbeschreibung und Leitdetails benötigt, verbunden mit einer reduzierten Leistungsphase 8, oder ob sie das volle Leistungsprogramm aller Leistungsphasen benötigt. Raffinierte Vertragsmodelle sollen durch frühe Einbindung des Generalunternehmens Preise sichern und Schnittstellen frühzeitig regeln. Die von den Bauunternehmen übernommenen Planungsverpflichtungen haben unmittelbaren Einfluss auf das von den Architekt*innen und den Sonderfachleuten zu Leistende.

Das Seminar stellt Unterschiede der Verpflichtungen in den einzelnen Vertragsmodellen dar. Ausführlich werden die Planprüfungspflichten der Unternehmer*in gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B besprochen, die Prüfung der Werk- und Montagepläne durch die*den Architekt*in, die Prüfungspflichten im Rahmen der Objektüberwachung, die von der*dem Unternehmer*in/dem einzufordernde Koordination.

Im Rahmen des Themas „Terminsteuerung“ wird auch besprochen, wie sich Verzögerungen und Behinderungen, die kraft der Corona-Pandemie auftreten, in Altverträgen und Neuverträgen auswirken und welche vertraglichen Regelungen zweckmäßig sind.