Im Spannungsfeld zwischen Bauherrschaft und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe der*des Landschaftsarchitekt*innen, den Bauablauf zu überwachen mit dem Ziel, ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Das Seminar behandelt wesentliche Problemfälle bei der Abnahme und Mängelhaftung von Pflanzleistungen. Anhand konkreter Fallbeispiele werden diese Problemfälle aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen.
Dies sind:
• Maßnahmen und Kontrolle der Landschaftsarchitekt*innen bei der Anlieferung von Pflanzen, bei der Pflanzung selbst sowie bei der Abnahme und nach Mängelbeseitigung
• Mängelrechte vor Abnahme
• Gegenstand und Abgrenzung von Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
• Aufklärungspflichten und Rechtsfolgen bei Verzicht auf die Fertigstellungspflege in Bezug auf Abnahmereife, Haftung
• Gefahrentragung, Schutz der Leistung vor Zerstörung, höhere Gewalt
• Mängelrechte und Gewährleistungsfristen
• Hinweise zur Baurechtsreform
• Hinweise zu neuester Baurechtsprechung
Im Anschluss an das Seminar kennen die Teilnehmer*innen die Besonderheiten der Mängelhaftung, Abnahme und Gewährleistung bei Pflanzleistungen nach DIN 18916 sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Zugleich frischt das Seminar die Kenntnisse von der VOB/B auf und stellt die Neuerungen der Baurechtsreform sowie Baurechtsprechung zu diesem Thema vor.
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen.
Die Seminarreihe Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur umfasst die folgenden Teile, die wir Ihnen in halbjährlicher Folge anbieten werden.
Teil 1: Einführung in die Objektüberwachung / Bauleitung (1-2022)
Teil 2: Abnahme und Mangelhaftung bei Pflanzleistungen (1-2023)
Teil 3: Bedenken, Behinderung und Schnittstellenproblematik (2-2023)
Teil 4: Termine und Fristen (1-2024)
Teil 5: Rechnungs- und Nachtragsprüfung (2-2024)