Der Gesetzgeber beabsichtigt ab 1. Januar 2023 den früheren Effizienzhausstandard 55 zum öffentlich-rechtlichen Anforderungsniveau zu etablieren. Hieraus ergibt sich einmal die Frage, wie sich die materiellen Folgen dieser Anforderungen möglichst kostengünstig umsetzen lassen.
Neben einer sinnvollen und materialgerechten Fassadenplanung wird der sinnvollen konstruktiven Ausbildung von Wärmebrücken eine noch größere Bedeutung zukommen als bisher. Mit der Neufassung der DIN 4108 Bbl 2 im Juni 2019 und der inzwischen erfolgten Fortschreibung stehen die Planungs- und Ausführungsbeispiele zur Minimierung von Wärmebrücken somit nicht nur bei künftigen Neubauten, sondern auch bei BEG-Effizienzhäusern bei Neubau- und Altbau im Vordergrund.
Im Seminar werden die wesentlichen Stellschrauben für eine möglichst kostengünstige Umsetzung der künftigen Anforderungen vorgestellt und dann zahlreiche Konstruktionsbeispiele für Neu- und Effizienzhausplanung im Altbau entsprechend der DIN 4108 Beiblatt 2 vorgestellt.
Schwerpunktthemen:
• Vorstellung der neuen öffentlich-rechtlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohnbau ab 2023
• Wesentliche Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen
• Vervollständigung der Planungsbeispiele der DIN 4108 Beiblatt 2 innerhalb der vorhandenen Konstruktionsarten und Aufnahme von neuen Anschlusssituationen und Konstruktionsarten
• Ausweitung von Bagatellbeispielen
• Neuerungen im Kontext von Details, die nicht im Beiblatt abgebildet werden
• Zusammenfassung von Nachweisregeln für den detaillierten Wärmebrückennachweis
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen