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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK212.08H

Vom EnEG (EnEV) und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Was bleibt – was ist neu?

Termin

Montag, 30. August 2021
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz + Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referent

Stefan Horschler

Dipl.-Ing. Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 220,00 €

Ermäßigt 70,00 €

Veranstalterinnen

Hamburgische Architektenkammer und Hamburgische Ingenieurkammer-Bau

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg
und online

Buchungsfrist abgelaufen

Bundesregierung und Bundesrat haben dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG zugestimmt; das Gesetz ist am 1.11.2020 in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, welches das energetische Niveau eines „Niedrigstenergiegebäudes“ von den Mitgliedsstaaten fordert. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mit geltenden Normen in Bezug genommen.

Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
• Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
• Eckpunkte: Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas
• Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
• Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der DIN V 18599 : 2018-09
• die neue DIN 4108 Beiblatt 2 : 2019-06 im Zusammenhang mit Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepten – Auswirkungen für Planung- und Ausführung
• Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN TR 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
• Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
• neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen; was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
• Befreiungen und Ausnahmen
• Innovationsklausel

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse.