Für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, verlängert sich die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung rückwirkend ab dem 30. März 2020 von sechs auf zehn Wochen pro Elternteil bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Ersetzt werden 67% des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).
Die Kammer hat ihre arbeitsrechtlichen Hinweise entsprechend aktualisiert.