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Veranstaltung

Mindestsätze nach HOAI, die Rechtsprechung des EuGH und die Umsetzung durch den BGH: Die Entscheidungen des BGH vom 14. Mai 2020

Der Arbeitskreis Architektenrecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht weist auf folgendes  Online-Seminar-Angebot der Deutschen Gesellschaft für Baurecht hin:

Am 14. Mai 2020 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 über die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI („Hamm oder Celle“).

Hierzu wird am

Donnerstag, 4. Juni 2020, 16:00 Uhr

diese Online-Fortbildung angeboten:

Mindestsätze nach HOAI, die Rechtsprechung des EuGH und die Umsetzung durch den BGH: Die Entscheidungen des BGH vom 14. Mai 2020

Als Referent ist Herr Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Er wird die neueste Rechtsprechung des VII. Senates ausführlich darstellen. Im Anschluss ist Herr Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit bereit, mit Ihnen zu diskutieren.

Programm, Teilnahmegebühr usw. entnehmen Sie bitte der Ankündigung.



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