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Veranstaltung

Informationsveranstaltung zum neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrecht

Architekten müssen das neue gesetzliche Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kennen und anwenden. Die Informationsveranstaltung liefert einen Überblick über die neue Systematik des Werkvertragsrechts. Es werden die einzelnen Vorschriften des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts praxisnah behandelt und Empfehlungen für den Umgang damit ausgesprochen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Rechte und Pflichten aus dem Architektenvertrag, der Umgang mit der sogenannten Zielfindungsphase und dem Sonderkündigungsrecht, Regelungen zur Vergütungsanpassung bei einseitiger Anordnung des Auftraggebers, die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme und die Erleichterung bei der gesamtschuldnerischen Haftung.

Termin:
26. April 2018, 17 bis 20 Uhr

Veranstaltungsort:
Freie Akademie der Künste
Klosterwall 23, 20095 Hamburg

Referent: Alfred Morlock, Rechtsanwalt in Stuttgart sowie vormals Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg und Vorsitzender des Rechtsauschusses der Bundesarchitektenkammer

Eintritt:
exklusiv für Kammermitglieder
Die Teilnahme ist kostenlos; um Anmeldung unter info@akhh.de wird gebeten.

Veranstalter:
Hamburgische Architektenkammer und Hamburgische Ingenieurkammer - Bau

 



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