Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es ihnen oft auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund.
Durch KOMPASS („Kompakte Hilfe für Soloselbstständige“) - eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) - sollen Solo-Selbstständige bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Das neue Pilotprogramm läuft zunächst bis 2026; seit dem 17.07.2023 können Solo-Selbstständige einen Antrag stellen. Das Programm richtet sich explizit auch an Freiberufler*innen und übernimmt eine Anteilsfinanzierung von max. 4.500 EUR der Kosten einer Fortbildung, wobei eine hohe Förderquote von 90 % der Kosten gewährt wird. Gefördert werden Ausbildungsmaßnahmen zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung, BWL, Marketing oder Arbeitsrecht.
Das Programm richtet sich u.a. an freiberufliche Solo-Selbstständige aus allen Branchen, die
- max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten haben
- ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben und
- seit mindestens zwei Jahren am Markt sind.
Antragsprozedere und Programmablauf:
Einen Antrag können Solo-Selbstständige bei so genannten KOMPASS-Anlaufstellen einreichen, bei denen zunächst ein Beratungsgespräch geführt wird. Hierbei geht es darum, den konkreten betrieblichen Qualifizierungsbedarf zu bestimmen. Anlaufstelle in Hamburg ist: https://hamburg.arbeitundleben.de/.
Der Programmablauf ist wie folgt:
- Verpflichtendes, kostenloses Erstgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
- Ausstellung eines sogenannten Qualifizierungsschecks durch die KOMPASS-Anlaufstelle
- Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung
- Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der Anlaufstelle
- Rückerstattung der Qualifizierungskosten (bis zu 4.500 Euro)