+
i

Nachrichten

Hamburgisches Architektengesetz geändert

Das Hamburgische Architektengesetz ist auf Anregung der Kammer an vielen Stellen aktualisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst worden. In seiner neuen Fassung finden Sie es hier. Eine detaillierte Vorstellung der neuen Regelungen folgt im Regionalteil des Deutschen Architektenblattes im März.

Wichtig ist insbesondere dies:

  • Die Änderungen dienen der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22).
  • Auch in den Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ist ab sofort ein 4- und nicht mehr 3-jähriges Studium Eintragungsvoraussetzung. Es gelten Übergangsregelungen.
  • Die Kammer darf zukünftig Fachregister führen. Für die Details sind weitere Vorabeiten und Abstimmungen nötig.
  • Ferner waren einige redaktionelle Korrekturen und Anpassungen notwendig.