Wahlausschuss

Der Wahlausschuss (§ 7 der Wahlordnung der Hamburgischen Architektenkammer) besteht aus fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Kammer (zur Frage wer wahlberechtigt ist: § 1 Absatz 3 der Satzung der Hamburgischen Architektenkammer) und wird spätestens drei Monate vor der Wahl vom Kammervorstand berufen. Er leitet die Durchführung der Wahl und gibt nach Auswertung und Zählung der Stimmen das Wahlergebnis bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kammer unter info@akhh.de.