Architekten- und Stadtplanerliste

Die Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in  oder ähnlicher Bezeichnungen (z.B. Architektur oder Stadtplanung), auch in fremdsprachlicher Übersetzung (z.B. Architects / Architecture), ist gemäß der Vorschrift des § 2 Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchG) dem Personenkreis vorbehalten, der in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführten Architektenliste der betreffenden Fachrichtung eingetragen ist.

Auswärtige Berufsangehörige, die keinen Sitz in Deutschland haben, sind verpflichtet eine Tätigkeit in Hamburg bei der Architektenkammer anzuzeigen und werden in einem Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner geführt.

Eingetragene natürliche Personen, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, können Sie hier selbst recherchieren:

Suchformular:

 

Falls Sie die gesuchte Person nicht finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Fax 040-441841-44 an uns.