Fortbildungsakademie

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Direkt zum Merkblatt Fortbildungspflicht für Mitglieder
Direkt zum Merkblatt Fortbildungspflicht für Veranstalter

Eine regelmäßige berufliche Fortbildung ist nicht nur wünschenswert und hilfreich, sondern eine Berufspflicht. Nach § 19, Absatz Nr. 2 des Hamburgischen Architektengesetztes (HmbArchtG) sind Architektinnen, Architekten, Innenarchitektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen, Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner „insbesondere dazu verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich dabei auch über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten“.

Ab 2023: Überprüfung der Einhaltung der Fortbildungspflicht

Konkretisiert wird die gesetzliche Fortbildungspflicht durch die Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer, die auch die Überprüfung durch die Kammer regelt. Ein Merkblatt für Mitglieder beantwortet Fragen dazu. Ein weiteres Merkblatt für Veranstalter enthält Informationen insbesondere zur "automatischen Anerkennung". Eine vorherige Anerkennung von Veranstaltungen ist auch weiterhin grundsätzlich nicht nötig und nicht möglich. Denn in der Regel müssen und können Veranstaltungen nicht extra anerkannt werden. Sie werden schon durch § 5 Abs. 1 Satz 1 der Fortbildungssatzung anerkannt. Nur bei Veranstaltungen, die nicht ausschließlich produktneutral erfolgen, kann kostenpflichtig ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Nachweise über erbrachte Fortbildungen nicht einreichen müssen und wir diese auch nicht entgegennehmen, solange Sie nicht im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfung frühestens Anfang 2025 von uns dazu aufgefordert werden, diese einzureichen. Bis dahin bewahren Sie die Nachweise bitte in eigener Verantwortung auf.

Das Fortbildungsprogramm

Die Hamburgische Architektenkammer bietet im Rahmen ihrer Fortbildungsakademie Seminare und Lehrgänge, die im direkten Bezug zu Ihrer täglichen Arbeit stehen, sowie Fachexkursionen an.

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Fortbildungsleporello 1-2024 als Pdf-Download

Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Mitglieder und die außerordentlichen Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) sowie Personen, die die praktische Tätigkeit unter Aufsicht absolvieren (angezeigt bei der HAK). Mitglieder anderer Länderkammern, Studierende und Gäste sind ausdrücklich willkommen.
Sie finden im Fortbildungsprogramm Angebote, die in direktem Bezug zu Ihrer täglichen Arbeit stehen. Sollten Sie trotz des vielfaltigen Angebots Themen vermissen, teilen Sie uns Ihre Anregungen gerne mit. Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer werden bei den Anmeldungen bevorzugt berücksichtigt

Bei Fragen zum Programm und für Anmeldungen nutzen Sie bitte die zentralen Kontaktedaten der Fortbildungsakademie:
Tel. 040 441841-20, Fax 040 441841-44, fortbildung@akhh.de

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
Stephan Feige, Tel. 040 441841-25, feige@akhh.de
Stephanie Lerche, Tel. 040 441841-22, lerche@akhh.de

Wir stehen im engen Austausch mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK) und der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau (HIK), auf deren Fortbildungsprogramme wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen möchten.
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