Eintragung

Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Eintragung in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführten Architekten- oder Stadtplanerliste zu stellen, damit Sie die Berufsbezeichnung führen dürfen? Sie möchten außerordentliches Mitglied werden, sich als auswärtiger Architekt registrieren oder zur Sachverständigen bestellen lassen? Ihre Partnerschafts- oder Kapitalgesellschaft soll die Berufsbezeichnung im Namen bzw. der Firma führen und muss in das Gesellschaftsverzeichnis eingetragen werden? Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen:

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Architekten- und Stadtplanerliste [Neuanmeldungen / Ummeldung]
- Antragsformular (deutsch/englisch)

Praktische Tätigkeit / Außerordentliche Mitgliedschaft [Absolvent*innen]
- Anzeigeformular Tätigkeit (deutsch/englisch)
- Antragsformular Mitgliedschaft (deutsch/englisch)

Auswärtige Architekt*innen [mit Sitz im Ausland EU / weltweit]
- Anzeigeformular (deutsch/englisch)

Gesellschaftsverzeichnis [Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften]
- Antragsformular (deutsch/englisch)

Die gesetzliche Grundlage bildet das Hamburgische Architektengesetz.

 

Beratungstermin / Rückrufbitte
Einen Beratungstermin oder eine Rückrufbitte können Sie hier buchen.

 

Löschung der Eintragung

Die Löschung Ihrer Eintragung in der Berufsliste können Sie mit folgendem Formular beantragen, welches Sie bitte zusammen mit der Eintragungsurkunde im Original (mit Prägesiegel) übersenden:
Formular Löschung der Eintragung

Änderungen der beruflichen Tätigkeit

Änderungen der beruflichen Tätigkeit zeigen Sie uns bitte durch Übersendung einer schriftlichen Selbstauskunft in Form einer kurzen Aufstellung über alle aktuellen beruflichen Tätigkeiten (z.B. angestellt bei Arbeitgeber*in; selbstständig mit GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder als Alleinunternehmer*in; Nebentätigkeit) an. Als Inhaber*in einer Gesellschaft übersenden Sie bitte für jede Gesellschaft zusätzlich eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs mit dem Unternehmensgegenstand oder des aktuellen Gesellschaftsvertrags und eine Liste der Gesellschafter*innen.

Wenn Sie sich den Berufsaufgaben ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig widmen und nicht auch angestellt, verbeamtet oder baugewerblich tätig sind, dürfen Sie Ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „freischaffend“ führen (§ 2 Abs. 2 HmbArchtG). In diesem Fall erklären Sie bitte in Ihrer Selbstauskunft, dass Sie „ausschließlich freischaffend nach § 2 Abs. 2 HmbArchtG beruflich tätig“ sind. Dieser Zusatz wird dann auf Ihrer Eintragungsurkunde über die Eintragung in die Architektenliste eingetragen werden.

Bitte senden Sie uns das Original der Eintragungsurkunde (am Prägesiegel erkennbar) über den Beschluss Ihrer Eintragung in die Architektenliste, damit der möglicherweise notwendige Änderungsvermerk auf der Urkunde eingetragen werden kann.

Bitte beachten Sie die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter recht.akhh.de.

Änderungen des Familiennamens

Für die Änderung des Familiennamens übersenden Sie uns bitte eine Kopie der Urkunde über die Namensänderung oder die Kopie Ihres aktuellen Personalausweises / Reisepasses (mit den Angaben beider Namen) zusammen mit dem Original der Eintragungsurkunde über Ihre Eintragung in der Architekten- und Stadtplanerliste. Das Original erkennen Sie an dem Prägesiegel mit dem Wappen der Stadt Hamburg.

Kontaktdaten und Datenschutzerklärung

Für eine Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten (Wohnanschrift, Büroanschrift, Telefonnummern, E-Mail- und Internetadressen) und der Datenschutzerklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe Ihrer Daten bitten wir Sie, die Formulare in unserem Mitgliederbereich zu verwenden: Mitglieder > Mitgliedschaft