Der Architekt
Die Berufsbezeichnung "Architekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer eingetragen ist und über eine qualifizierte Ausbildung sowie nachgewiesene Berufspraxis verfügt.
Er unterliegt einem Architektengesetz und Berufspflichten, deren Einhaltung von den Architektenkammern überwacht wird.
Die Aufgabe der Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Ebenso gehören Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung zu seinen Pflichten.
Architekten unterliegen im Allgemeinen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Anmerkung: "Architekt" steht stellvertretend auch für Innen- und Landschaftsarchitekten sowie für Stadtplaner. Die verwendete Berufsbezeichnung gilt ebenso für die weibliche Form.