Gesellschaftsverzeichnis
Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften dürfen in Ihrem Namen oder in der Firma die Berufsbezeichnungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner oder „ähnlicher Bezeichnungen“ (z.B. Architektur), auch in fremdsprachlicher Übersetzung (z.B. Architects / Architecture), gemäß der Vorschrift des § 2 Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchG) führen, wenn sie in das bei der Hamburgischen Architektenkammer geführte Gesellschaftsverzeichnis nach § 10 HmbArchG eingetragen sind.
Auswärtige Gesellschaften, die keinen Sitz nicht in Deutschland haben, sind verpflichtet eine Tätigkeit in Hamburg bei der Architektenkammer anzuzeigen und werden in einem Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften geführt.
Eintragene Gesellschaften, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, können Sie hier selbst recherchieren:
Suchformular:
Falls Sie die gesuchte Gesellschaft nicht finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Fax 040-441841-44 an uns.