Wettbewerbsausschuss

Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer ist als Beratungsgremium für die Begleitung von Wettbewerbsverfahren nach der geltenden Wettbewerbsordnung zuständig. Es ist Aufgabe und Anliegen des Ausschusses, die Durchführung von Wettbewerben als ein Instrument zur städtebaulichen Qualitätssicherung zu stärken und damit zur Förderung der Baukultur beizutragen. Dazu gehört auch die Information der Öffentlichkeit über Sinn und Vorteil des Wettbewerbswesens.

Der Ausschuss will Auslober*innen und Beteiligte von Wettbewerbsverfahren mit seiner Beratungskompetenz frühzeitig unterstützen, um Verfahrens- und damit auch Ergebnisqualität bereits im Vorfeld möglicher Verfahren zu optimieren. Aus diesem Grund freut sich der Ausschuss unter wettbewerbsausschuss@akhh.de auch über jede Information zu nicht registrierten Verfahren.

Der Ausschuss besteht aus sechs gewählten Mitgliedern, von denen mindestens drei die Interessen der Fachrichtungen Stadtplanung, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur vertreten. Ein siebtes Mitglied wird entsprechend der Geschäftsordnung des Wettbewerbsausschusses (GO) vom Vorstand als Berichterstatter*in bestimmt.

Mitglieder des Wettbewerbsausschusses:

für die Architekt*innen:
Bettina Kunst, Architektin
Moritz Schneider, Architekt und Stadtplaner
Niels-Christian Vagt, Architekt

für die Innenarchitekt*innen:
Silke Wittmann, Innenarchitektin

für die Landschaftsarchitekt*innen:
Heike Lorenz, Landschaftsarchitektin

für die Stadtplaner*innen:
Walter Gebhardt, Architekt und Stadtplaner (Vorsitzender)

vom Vorstand gemäß Geschäftsordnung als Berichterstatter bestimmt:
Hannes Hölscher, Architekt

Die Architektenkammern haben im September 2018 ein gemeinsames Compliance-Papier zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragung verabschiedet. Ziel ist es, der Architektenschaft, aber auch den Auftraggeber*innen und der Öffentlichkeit insgesamt, die Bedeutung geregelter Planungswettbewerbe und bei Mehrfachbeauftragungen einer angemessenen, d.h. in der Regel einer HOAI-konformen Vergütung bewusst zu machen. Das Compliance-Papier können Sie sich hier herunterladen.

Stand: August 2023