Gremien der Kammer

Kammerversammlung

Das höchste Entscheidungsorgan der Hamburgischen Architektenkammer ist die Kammerversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet und aus allen Mitgliedern der Kammer besteht. Die jährliche Kammerversammlung findet in der Regel im November statt.

 
Präsidium und Vorstand

Der Kammervorstand führt die Geschäfte der Hamburgischen Architektenkammer, er besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsident und zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, sowie 15 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Präsident/in oder Vizepräsident/in vertreten die Architektenkammer gerichtlich und außergerichtlich.